Hausordnung für die Gutsscheune Thorstorf

(gültig für Feierlichenkeiten im Scheunenanteil)

Jeder Nutzer und Besucher, der sich in den Räumlichkeiten der Gutsscheune Thorstorf oder im unmittelbaren Außenbereich aufhält, erkennt diese Hausordnung an und ist verpflichtet, sich entsprechend zu verhalten.

In den Räumen der Gutsscheune Thorstorf besteht Rauchverbot. Dies gilt ebenso für den Konsum illegaler Drogen.

Das Gebäude und seine Einrichtung sind schonend zu behandeln. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Beschädigungen vermieden werden bzw. diese – sofern sie dennoch passieren – zu melden sind.

Nach Veranstaltungsende ist die Gutsscheune Thorstorf in ihrem ursprünglichen Zustand zu hinterlassen.

Der Nutzer haftet für Personen– und Sachschäden, die durch ihn selbst oder durch seine Besucher verursacht werden.

Der Nutzer ist verantwortlich für:

  • Die Einhaltung des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) in Verbindung mit dem Jugendschutzgesetz.
  • Die Einhaltung der vereinbarten Personenzahl.
  • Die Einhaltung der vereinbarten Nutzungszeit
  • Die Beachtung der Nutzungsbedingungen für technische Einrichtungen.
  • Die Beachtung von Sicherheitsvorschriften, z.B. Umgang mit offenem Feuer, Licht, Feuerwerkskörpern.
  • Das Freihalten der Rettungswege sowie das Parkverbot auf der Zufahrtsstraße. (Fahrzeuge können auf den Rasenflächen auf dem Grundstück geparkt werden).
  • Das Beibringen sämtlicher behördlicher Genehmigungen, die zur Abhaltung der Veranstaltung erforderlich sind (Schankerlaubnis, GEMA, etc.).
  • Das Mobiliar darf nicht in den Außenbereich gebracht werden.
  • Nach Nutzung ist sämtliches Mobiliar und Inventar wieder an seinen vorgefundenen Platz zurückzustellen.
  • Die Mitnahme des Leerguts und der entstandenen Abfälle. Ebenso sind mitgebrachte Gegenstände (z.B. Inventar, Dekoration, Utensilien Dritter wie Catering Firmen) mitzunehmen.
  • Die Vermeidung von Lärmbelästigung: Ab 22.00 Uhr sind bei Veranstaltungen mit Musik Fenster und Türen geschlossen zu halten. Auf dem Grundstück rundum die Gutsscheune Thorstorf ist Lärm zu vermeiden, ebenso beim Ankommen und Verlassen der Besucher. Es ist unbedingt drauf zu achten, jegliche Lärmbelästigung für die Anwohner zu vermeiden.

Dem Nutzer ist untersagt:

  • Im Außenbereich Beschallung durch Lautsprecher durchzuführen.
  • Innerhalb und außerhalb der Gutsscheune Feuerwerk abzubrennen.
  • Die Räumlichkeiten anderen Personen gegen Bezahlung zu überlassen.
  • Den übernommenen Schlüssel an Dritte weiterzugeben.
  • Im Scheunenanteil der Gutsscheune Thorstorf zu übernachten.
  • Verfassungsfeindliche rechts- und linksextremistische Symbole zur Schau zu stellen. Dieses Verbot schließt Symbole ein, die durch Ähnlichkeit mit den vorher genannten eine entsprechende politische Einstellung des Nutzers vermuten lassen.

Installationen und Dekorationen dürfen nur mit Genehmigung des Gebäudeverantwortlichen angebracht werden. Nägel, Haken, etc. an Fußböden, Wänden und Decken bzw. Einrichtungsgegenständen sind verboten. Gleiches gilt für leicht entflammbare Materialien.

Nach Beendigung der Veranstaltung hat der Nutzer die Räumlichkeiten als Letzter zu verlassen und abzuschließen. Er hat sich zu vergewissern, dass alle elektrischen Geräte und das Licht ausgeschaltet und alle Fenster und Türen fest verschlossen sind.

Die Räumlichkeiten sind spätestens am darauffolgenden Tag bis 12.00 Uhr besenrein an den Gebäudeverantwortlichen oder dessen Vertreter zu übergeben. Der empfangene Schlüssel ist zurückzugeben.